Bei den Wahlen zählt auch die Stimme von Personen mit Behinderung

Eine behinderte Frau, die wählen geht. Um dieses Bild dreht sich die neue Unia-Kampagne: „Ich habe eine Behinderung und ich habe Rechte“. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember ruft Unia alle Wähler mit Behinderung auf, selbst an den Wahlen teilzunehmen. 

Viele Wähler mit Behinderung gehen gar nicht wählen oder erteilen eine Vollmacht. Dabei ist Wählen ein Grundrecht. Es ist also wichtig, dass die Betroffenen selbst an den Wahlen teilnehmen. Um dies eigenständig zu schaffen, müssen die Wahlen möglichst zugänglich sein. Lesen Sie hier die Pressemitteilung.

Für jeden zugänglich

Zugänglichkeit ist natürlich im weiteren Sinn zu verstehen. Es kann bedeuten, dass die Wahllokale für Rollstuhlfahrer mit körperlicher Behinderung zugänglich gemacht werden, doch auch leicht verständliche Fassungen der Wahlprogramme und politischen Reden gehören dazu. In diesen Erfahrungsberichten lassen wir Joke, Kathy & Linda und Bart selbst zu Wort kommen.

Was sagen die Vereinten Nationen?

Belgien hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Hierin steht, dass der Staat Vorkehrungen treffen muss, damit Menschen mit Behinderung eigenständig und gleichberechtigt mit anderen zusammenleben können. Artikel 29 der UN-Konvention sichert Personen mit Behinderung politische Rechte zu.

Machen Sie mit!

Möchten Sie helfen, diese Kampagne zu verbreiten? Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:

Dies ist die zweite Auflage der Kampagne „Ich habe eine Behinderung und ich habe Rechte“. Entdecken Sie hier das Video und die Plakate der Kampagne vom Vorjahr.

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