Über Unia

Jeder, der sich in Belgien diskriminiert fühlt oder Zeuge einer Diskriminierung wird, kann sich an Unia wenden. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und suchen gemeinsam nach einer Lösung. Unia führt auch Kampagnen für Gleichheit und gegen Diskriminierung, formuliert Empfehlungen an Behörden und gibt Tools, Publikationen und Statistiken heraus. 

Unia kurz zusammengefasst

Unia ist eine unabhängige öffentliche Einrichtung zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung von Gleichheit. Wir sind international als eine nationale Menschenrechtsinstitution anerkannt. Wir sind „interföderal‟ zuständig, das heißt, dass wir in Belgien sowohl auf föderaler als auch auf regionaler und gemeinschaftlicher Ebene tätig sind. 

Was unternimmt Unia?

Unia hält die Gesellschaft insgesamt und insbesondere Behörden, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen dazu an, Diskriminierung und Segregation zu bekämpfen. Außerdem unterstützt Unia jeden Bürger, der diskriminiert wird.

Wir sind unter anderem für folgende Diskriminierungsmerkmale befugt: Rassismus, Glaube oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung. Entdecken Sie hier die Diskriminierungsmerkmale, die in den Zuständigkeitsbereich von Unia fallen. Für die Förderung der Gleichheit von Frauen und Männern gibt es ein eigenes Institut: das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern.

Individuelle Meldungen

Jeder, der sich in Belgien diskriminiert fühlt oder Zeuge einer Diskriminierung wird, kann dies bei Unia melden. 

Unia versucht immer erst, durch Schlichtung zu einer Lösung zu kommen. Wenn dies keine Wirkung zeigt, kann Unia mit Einwilligung der Person, die sich diskriminiert fühlt, ein Gerichtsverfahren anstrengen oder sich einem solchen Verfahren anschließen. Unia zieht aber nur in ganz bestimmten Fällen vor Gericht. 

Bewusstseinsbildung, Vorbeugung und Empfehlungen

Unia organisiert auch Informations- und Sensibilisierungskampagnen. In unserer Online-Ausbildung über das Antidiskriminierungsrecht (eDiv) beantworten wir Fragen zum Thema Vielfalt in Unternehmen. Wir veranstalten auch ganz gezielte Ausbildungen. Darüber hinaus bieten wir Tools an, die im Kampf für Gleichheit und gegen Diskriminierung hilfreich sind. Zudem erstellen wir Gutachten und Empfehlungen für Unternehmen, Einrichtungen und Behörden.

Unia ist nicht zuletzt ein Wissens- und Kompetenzzentrum. Mit unseren Publikationen und Statistiken informieren wir staatliche Stellen und zahlreiche Fachinstanzen über Diskriminierung und Vielfalt.

Schließlich fördert und schützt Unia die Menschenrechte in Belgien. Wie? Unia ist als Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI mit B-Status) anerkannt. Als solche trägt Unia zur Bewertung Belgiens in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte bei. Lesen Sie alles über die Bewertung Belgiens durch die Vereinten Nationen und die Rolle von Unia. Unia ist nicht zu verwechseln mit dem Föderales Institut für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte (IFDH).

Unsere Vision

Unia strebt die inklusive und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an sämtlichen Gesellschaftsbereichen an. Unser Ansatz beruht auf juristischer Sachkenntnis, dem Wissen um die gesellschaftliche Realität und den Erfahrungen von Betroffenen, die diskriminiert wurden.

Unser Auftrag (hervorgegangen aus den Zielsetzungen, die in einem Zusammenarbeitsabkommen zwischen Föderalstaat, Regionen und Gemeinschaften verankert sind) folgt drei großen Aktionslinien

  • Förderung der Gleichheit und der Teilhabe für alle, ohne Unterscheidung nach Herkunft, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung usw., und dies in allen Gesellschaftsbereichen (Arbeitsmarkt, Wohnungswesen, Bildung, Gesundheitspflege, Wohlbefinden, Freizeitgestaltung, Kultur, Bürgerrechte …).
  • Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren in der Gesellschaft: Politik und Behörden, Bürger, Zivilgesellschaft, Wirtschaftszweige, Sozialpartner, akademische Welt, internationale Organisationen usw.
  • Kenntnis und Achtung der Grundrechte, insbesondere des Antidiskriminierungsrechts, sowie ihre Förderung, damit diese Rechte in Belgien Anwendung und Achtung finden.

Direktion

Seit dem 1. Februar 2016 sind Els Keytsman und Patrick Charlier die ernannten Kodirektoren des Zentrums.

Patrick Charlier ist gelernter Jurist. Er arbeitete für die Menschenrechtsliga, erst als Rechtsberater (1992-1996) und dann als Leiter (1996-2001). 2001 stieß er zu Unia, wo er im Laufe der Zeit mehrere Funktionen innehatte: erst im Dienst Rassismus und in der Beobachtungsstelle für Migration, dann als Koordinator der Abteilung Diskriminierung.

Els Keytsman ist seit dem 1. Februar 2016 Direktorin von Unia. Nach ihren Studien in Betriebsmanagement und Angewandten Wirtschaftswissenschaften sammelte sie fundierte Erfahrungen im sozialen und öffentlichen Sektor. So leitete sie zuvor die Vluchtelingenwerk Vlaanderen VoG und war Dienstleiterin der Abteilung Politik der Oxfam-Wereldwinkels VoG. Sie begann ihre Karriere als Beamtin in Flandern und arbeitete später in Ministerkabinetten sowie für eine politische Partei.

Auch international befasst sie sich mit Gleichheit und Nichtdiskriminierung. So ist sie Mitglied der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) als Gesandte Belgiens und zudem Mitglied im Rat für die niederländische Sprache und Literatur (Raad voor de Nederlandse Taal en Letteren, kurz RNTL).

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat von Unia besteht aus 16 Mitgliedern plus einem Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Fragen, die sie angehen. Die Verwaltungsratsmitglieder werden nach Kompetenz, Erfahrung, Unabhängigkeit und moralischer Autorität ernannt. Sie stammen unter anderem aus akademischen, gerichtlichen, zivilgesellschaftlichen und sozialpartnerlichen Kreisen.

Shaireen Aftab et David Quinaux sind zu den Kopräsidenten von Unias Verwaltungsrat gewählt worden.

Geschichtlicher Rückblick

Am 15. Februar 1993 wurde das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung per Gesetz errichtet. Die gesetzlichen Aufträge des Zentrums fußten auf zwei Säulen:

  • Diskriminierung bekämpfen und Gleichheit fördern,
  • Über die Grundrechte von Ausländern wachen, die Bekämpfung von Menschenhandel anregen und die Behörden über Art und Umfang von Migrationsströmen informieren.

Im Laufe der Jahre weiteten sich die Befugnisse des Zentrums auf nicht-rassistische Diskriminierungsformen aus. Das Zentrum erhielt außerdem die Befugnis, kraft des Gesetzes über die Leugnung des Holocaust zu intervenieren. 

Am 12. Juni 2013 unterzeichneten der Föderalstaat, die Regionen und die Gemeinschaften ein Zusammenarbeitsabkommen, mit dem das alte Zentrum zu einer interföderalen Einrichtung für die Bekämpfung von Diskriminierung heranwuchs.

  • Die Aufträge in Sachen Migration, Ausländergrundrechte und menschenwürdige Behandlung wurden an eine separate föderale Instanz übertragen: das Föderale Migrationszentrum, das am 3. September 2015 den neuen Namen Myria erhielt.
  • Die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der Gleichheit gingen in den Zuständigkeitsbereich des Interföderalen Zentrums für Chancengleichheit über, das am 22. Februar 2016 den neuen Namen Unia erhielt.

Näheres über die Geschichte von Unia finden Sie hier: in Niederländisch oder Französisch

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