Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)

Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.

Zusammenhang

Unter dem Einfluss der europäischen Gesetzgebung wurden die (föderalen) Antidiskriminierungsgesetze 2003 gründlich überarbeitet. Zusätzlich zum – ursprünglich lediglich strafrechtlich relevanten – Antirassismusgesetz (1981) und dem Gendergesetz (1999) wurde am 25. Februar das Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Der Schutz gegen Diskriminierung wurde um diverse weitere Kriterien, unter anderem sexuelle Orientierung, Alter, Religion, religiöse Überzeugung oder Lebensanschauung und Behinderung erweitert. Zivilrechtliche Maßnahmen (insbesondere die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage zu erheben) waren ein wichtiger Schritt, auch was den Schutz durch das Antirassismus- und Gendergesetz betrifft.

2007 wurden die (föderalen) Antidiskriminierungsgesetze auf folgender Grundlage erneut wesentlich überarbeitet:

  • die Angleichung an EU-Recht bei der Bekämpfung von Diskriminierung;
  • die (unmittelbare und mittelbare) Folgen des Urteils Nr. 157/2004 vom 6. Oktober 2004 des Schiedshofs (mittlerweile Verfassungsgerichtshof);
  • die Notwendigkeit einer besseren Koordination zwischen den verschiedenen föderalen Rechtsinstrumenten zur Bekämpfung von Diskriminierung;
  • eine klarere Unterteilung der Befugnisse bei der Bekämpfung von Diskriminierung innerhalb der föderalen Struktur Belgiens;
  • eine höhere Effizienz der föderalen Instrumente zur Bekämpfung von Diskriminierung.

Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, drei separate Gesetze aufrechtzuerhalten, und zwar das geänderte Antirassismusgesetz, das neue Antidiskriminierungsgesetz und das Gendergesetz, und gleichzeitig dafür gesorgt, dass die verwendeten Begriffe, der wesentliche Anwendungsbereich, die zivil- und prozessrechtlichen Bestimmungen sowie der strafrechtliche Teil der Bekämpfung von Diskriminierung umfassend angeglichen wurden. Infolge verschiedener Aufhebungsklagen vor dem Verfassungsgerichtshof wurden die Gesetze einer ausführlichen verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen, die sie auch überstanden.

Studientag

Am 26. Februar veranstaltete Unia einen gut besuchten Studientag in Brüssel, bei dem die föderalen Antidiskriminierungsgesetze evaluiert wurden. Außerdem wurde bei diesem Studientag der Evaluierungsbericht von Unia über das Antirassismusgesetz und das Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt. Hier finden Sie auch diverse PowerPoint-Präsentationen und Texte, die beim Studientag vorgestellt wurden. 

Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze

Im ersten Teil dieses Berichts wird die Lage vor und nach der Reform des Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetzes von 2007 anhand der Kasuistik erfasst: Die eingegangenen Meldungen, die bearbeiteten Akten, die Gerichts- und andere Verfahren dienten hier als Grundlage. In diesem Zusammenhang will Unia das Interesse auf verschiedene Probleme lenken, die auch heute noch im Hinblick auf Rechtsdurchsetzung, Schutz und Zugang zur Justiz für Opfer bestehen.

Im zweiten Teil dieses Berichts werden mehrere spezifische zu beachtende Punkte im Zusammenhang mit dem Antirassismus- und Antidiskriminierungsgesetz behandelt. Dabei handelt es sich um die geschützten Kriterien, den wesentlichen Anwendungsbereich, die Rechtfertigungsmechanismen, den Rechtsschutz und die strafrechtlichen Bestimmungen.

Anhand der Analyse der Kasuistik und der spezifischen zu beachtenden Punkte können diverse Empfehlungen von Unia im Hinblick auf die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Opfer von Diskriminierung, Hassbotschaften und Hasskriminalität formuliert werden. Diese Empfehlungen werden vorab veröffentlicht und dienen zugleich als Synthese und Zusammenfassung dieses Berichts.

Vorangestellt wird zudem ein kurzes Lexikon mit Definitionen wichtiger Begriffe.

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