Glaube und Weltanschauung

Eine Hochschule hat eine neue Hausordnung herausgegeben, in der sie jegliche Kopfbedeckung verbietet. Ein Sikh wurde wegen seines Bartes nicht als Koch angenommen. Ein Arbeitnehmer bat seinen Arbeitgeber um einen Raum, damit er in der Pause beten kann. Dies sind nur einige Beispiele.

Den eigenen Glauben oder die Weltanschauung kann man durch entsprechende Handlungen oder auch durch seine Kleidung zum Ausdruck bringen, indem man beispielsweise an Gottesdiensten oder Aktivitäten teilnimmt, bestimmte Rituale vollzieht oder nach außen hin ein Symbol seiner Überzeugung trägt.

Die Freiheit, dies zu tun (die sogenannte Religionsfreiheit), ist ein Grundrecht und ein grundlegendes Menschenrecht in Belgien. Das bedeutet, man hat die freie Wahl, zu glauben, was man möchte und in welcher Form auch immer, und man ist nicht verpflichtet, dies geheim zu halten oder bekannt zu geben. Auch Weltanschauungen wie Atheismus, Agnostizismus oder Freidenkertum sind durch dieses Recht geschützt.

Glaube und Weltanschauung können sehr divers sein und lösen dadurch hin und wieder heftige Reaktionen aus: am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Öffentlichkeit oder gleich wo. Wenn jemand aufgrund seiner (tatsächlichen oder vermeintlichen) religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung ohne rechtsgültigen Grund anders behandelt wird, ist dies ein Fall von Diskriminierung und somit verboten. Auch Hassbotschaften und Hassdelikte sind strafbar.

Das Recht, die eigene Glaubensüberzeugung oder Weltanschauung nach außen hin zu zeigen, hat allerdings seine Grenzen. Aus bestimmten Gründen und unter strikt festgelegten Bedingungen kann die äußerliche Bekundung der Glaubensüberzeugung oder Weltanschauung eingeschränkt oder sogar verboten sein.

Welche Hilfe bietet Unia?

Bei Unia bekämpfen wir Diskriminierung aufgrund des Glaubens oder der Weltanschauung in allen Gesellschaftsbereichen, für die wir zuständig sind. Hierzu beraten wir uns mit den einzelnen Sektoren, den staatlichen Instanzen und der Zivilgesellschaft.

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