Behinderung

Eine geistig beeinträchtigte Person möchte in einem beaufsichtigten Apartment wohnen, wird aber in einer Einrichtung für Personen mit Behinderung gehalten. Ein Rollstuhlfahrer hat keinen Zugang zur Gemeindeverwaltung, weil eine Zufahrtsrampe fehlt. Ein autistischer Schüler wird an der Schule im Ort selbst nicht aufgenommen, obwohl angemessene Vorkehrungen bereits vorhanden sind. Eine blinde Person wird nicht als Bürokraft eingestellt, obwohl es entsprechende informationstechnische Arbeitshilfen gibt.

Eine Person mit Behinderung hat wie alle anderen Menschen Rechte. Die UN-Behindertenrechtskonvention ruft diese Rechte ausdrücklich in Erinnerung.

Obwohl Personen mit Behinderung etwa 15 % der Weltbevölkerung ausmachen, stehen sie immer noch vor zahlreichen Hindernissen, die ihnen eine aktive, gleichberechtigte Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben unmöglich machen. Behinderung ist nämlich so zu verstehen, dass sie von einem äußeren Hindernis ausgeht und nicht nur von einer Beeinträchtigung der betreffenden Person selbst.

Was unternimmt Unia?

Unia setzt sich für eine soziale statt medizinische Betrachtungsweise der Behinderung ein. Der Dienst unterstützt die Vision einer inklusiven Gesellschaft und beruft sich bei der Diskriminierungsbekämpfung auf:

  • die Antidiskriminierungsgesetzgebung,
  • das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) als unabhängigen Mechanismus zur Förderung, Überwachung und Durchsetzung der UN-Konvention in Belgien.

Der Dienst Unia hat hierbei die Aufgabe:

  • Personen, die sich diskriminiert fühlen oder deren Rechte laut UN-Konvention missachtet werden, zu beraten und zu begleiten;
  • Personen mit Behinderung und alle betroffenen Gesellschaftsakteure über die Bestimmungen der Antidiskriminierungsgesetzgebung (unter anderem über den Begriff der angemessenen Vorkehrungen) und der UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren;
  • über die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Gesetzestexten und politischen Entscheidungen zu wachen sowie Berichte zu verfassen und Empfehlungen zu formulieren;
  • Rücksprache mit den behinderten Menschen und ihren Sprachrohrorganisationen zu halten, insbesondere über den Begleitausschuss des Dienstes.


 

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