Parallelbericht für den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2024)

Im August 2024 wird der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Belgien neu bewerten. Im Rahmen dieser Bewertung hat Unia ihm 2021 ihren zweiten Parallelbericht vorgelegt. Dieser Bericht wurde 2024 aktualisiert.

Was ist die Bewertung Belgiens?

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Belgien zugestimmt, regelmäßig vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen evaluiert zu werden. Die Bewertung bezieht sich darauf, wie die grundlegenden Rechte von Menschen mit Behinderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten geachtet werden. Die zweite Evaluierung Belgiens hat 2019 begonnen.

Im Rahmen der Evaluierung legt der Staat einen Bericht vor, in dem er erläutert, was er zur Einhaltung der durch die Konvention geschützten Grundrechte unternommen hat. Ein unabhängiger Mechanismus (im Falle Belgiens Unia) legt einen Parallelbericht vor, der es ermöglicht, den Bericht des Staates zu nuancieren oder zu ergänzen. Auch die Zivilgesellschaft kann sogenannte Alternativberichte einreichen.

Was enthält der Parallelbericht?

In diesem Bericht finden Sie die Feststellungen von Unia in den Bereichen, die von der UN-Konvention abgedeckt werden. Diese Feststellungen beziehen sich auf die Hindernisse, die der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Wege stehen, sowie auf Praktiken, politische Maßnahmen oder Gesetze, die ihre Rechte nicht respektieren. Unia formuliert 87 Empfehlungen, um diese Hindernisse für die Inklusion zu beseitigen.

So stellt Unia insbesondere folgende Feststellungen fest:

  • Öffentliche Gebäude, Räume und Verkehrsmittel sowie Medien und Internetseiten sind noch zu wenig zugänglich;
  • In Not- oder Krisensituationen (Gesundheitskrise oder Überschwemmungen im Jahr 2021) verfügt Belgien noch nicht über einen Krisenmanagementplan, der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt;
  • Brüssel und Wallonien verfolgen noch immer die Logik der Finanzierung von Diensten für Gemeinschaftsunterkünfte. Insgesamt mangelt es an Diensten zur Unterstützung der Inklusion, die nicht aufgewertet werden;
  • In Belgien gibt es zwei Bildungssysteme. Die Mittel zur Finanzierung der besonderen Bedürfnisse von Schülern mit Behinderungen werden weitgehend für die Förderpädagogik und die Förderschulen eingesetzt, zu wenig für die Regelschulen, so dass die Eltern oft keine Wahl haben, welchen Bildungsweg ihr Kind einschlagen soll;
  • Öffentliche Mittel fließen immer noch überwiegend in die Beschäftigung in Betrieben für angepasste Arbeit und es werden zu wenig Mittel für die Unterstützung bei der Beschäftigung in der allgemeinen Umgebung bereitgestellt;
  • Friedensrichter müssen künftig über das Wahlrecht von Personen mit geschütztem Status entscheiden. Eine besorgniserregende Entwicklung für die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der Bericht zeigt auf, wie die Missachtung eines Rechts die Verletzung anderer Rechte nach sich zieht.

Wie hat Unia den Parallelbericht verfasst?

Der Parallelbericht stützt sich auf verschiedene Quellen:

  • Berichte von Einzelpersonen oder Verbänden, die bei Unia eingereicht wurden;
  • Die Ergebnisse der Monitoring- und Empfehlungsmissionen von Unia;
  • Unsere Teilnahme an verschiedenen Arbeitsgruppen, Kommissionen, Beratungsgremien;
  • Berichte der zuständigen Behörden und Organisationen;
  • Die Berichte und Empfehlungen der Zivilgesellschaft;
  • Die Ergebnisse der Konsultation von Menschen mit Behinderungen (1.144 Personen), die Unia 2019-2020 über die Achtung ihrer Rechte durchgeführt hat;
  • Die Ergebnisse einer zusätzlichen Konsultation, die während der Gesundheitskrise im Jahr 2020 durchgeführt wurde.

Gemäß dem Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen Unia und Myria, dem Bundeszentrum für Migration, hat das Bundeszentrum für Migration bei der Erstellung dieses Berichts zu den Teilen beigetragen, die mit seinen Themen in Verbindung stehen.

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Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)

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Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.