Ga verder naar de inhoud

Meldung von Diskriminierung

Melden Sie Diskriminierung online oder telefonisch unter 0800 12 800. Eine Meldung ist immer kostenlos und vertraulich. 

Bitte beachten: Unia ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen ist. In diesem Zeitraum ist auch unsere kostenlose Hotline unter 0800 12 800 nicht erreichbar. Ab dem 2. Januar sind wir gerne wieder für Sie da!

Was bei Unia melden?

Wenn Sie Opfer einer Diskriminierung, einer Hassrede oder eines Hassverbrechens geworden sind, können Sie eine Meldung an die Unia machen. Unsere Mitarbeiter können Sie dann über Ihre Rechte informieren und Ihnen Rat und/oder Hilfe anbieten.

Bitte beachten Sie, dass die Unia Ihnen nicht immer helfen kann:

  • In Flandern, Brüssel und Wallonien sind wir für alle föderalen Angelegenheiten zuständig. Denken Sie zum Beispiel an Hassreden, Hassverbrechen, Diskriminierung am Arbeitsplatz, im Gaststättengewerbe, im Handel, im Bank- und Versicherungswesen, im Bereich der Verbraucher- und Patientenrechte, im öffentlichen Gesundheitswesen, im öffentlichen Verkehr (SNCB, STIB, TEC), in der Verteidigung, bei der Polizei, in der Justiz...
  • In Flandern sind wir für flämische Angelegenheiten nicht mehr zuständig. Bei Diskriminierung auf dem Mietmarkt, im niederländischsprachigen Bildungswesen oder bei den Dienstleistungen der Lijn müssen Sie sich an die VMRI wenden.
  • In Brüssel und Wallonien ist die Unia weiterhin für alles zuständig.

Was können wir tun, wenn Sie Beistand anfordern?

Wenn wir zuständig sind, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Wir versuchen, die Parteien zusammenzuführen und zu einer außergerichtlichen Lösung (nur FR) zu kommen.
  • Wir können aber auch andere Schritte unternehmen, zum Beispiel der Person, die in der Meldung beschuldigt wird, eine Verwarnung oder Mahnung senden, über geltendes Recht aufklären, Beratung bieten usw.
  • In ganz bestimmten, seltenen Fällen ziehen wir auch vor Gericht. Selbstverständlich nur, wenn Sie damit einverstanden sind. 

Muss ich für die Benachrichtigung bezahlen?

Nein, Sie müssen nicht dafür bezahlen, dass Unia Ihre Meldung analysiert oder Ihren Fall weiterverfolgt. Nur in Ausnahmefällen und nur wenn Sie einverstanden sind, gehen wir vor Gericht. Da Unia keine hausinternen Anwälte hat, können in diesem Fall Kosten anfallen.

Welche Arten von Berichten werden von Unia nicht bearbeitet?

Für diese Meldungen können Sie uns nicht kontaktieren:

  • anonyme Meldungen (geben Sie also unbedingt Ihren Namen an und verwenden Sie keine fiktive E-Mail-Adresse)
  • Berichte, die Schimpfwörter oder Drohungen enthalten
  • allgemeine Berichte über Unzufriedenheit, die sich nicht auf eine bestimmte Situation beziehen
  • Berichte über Sachverhalte, die mehr als 1 Jahr alt sind
  • Berichte über Ereignisse, die außerhalb Belgiens stattfinden
  • Berichte über geschlechtsspezifische Fragen - wenden Sie sich an das Institut für Gleichstellungsfragen
  • Meldungen von Diskriminierung auf Basis des geschützten Merkmals Sprache
  • Berichte über flämische Angelegenheiten 

Welche Grundsätze wenden wir bei der Bearbeitung Ihres Berichts an?

Open Close Unabhängigkeit

Open Close Respekt

Open Close Datenschutz

Open Close Transparenz

Warum ist es wichtig, Diskriminierung zu melden?

Die Meldungen, die wir erhalten, ermöglichen es uns, Daten über Diskriminierung in unserer Gesellschaft zu sammeln. 3 zusätzliche Vorteile, wenn Sie Diskriminierung melden:

  • Die Berichterstattung ermöglicht es uns, Stellungnahmen und politische Empfehlungen zu formulieren, die strukturelle Auswirkungen auf Gleichstellung und Diskriminierung haben.
  • Organisationen, Journalisten, die Wissenschaft usw... können diese Zahlen für Studien und Empfehlungen nutzen.
  • Politische Entscheidungsträger und Kabinette können auf der Grundlage der Zahlen neue Rechtsvorschriften oder Maßnahmen vorschlagen.