FAQ
Wer ist Unia? Welche Aufgaben haben wir? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen („FAQ“).
Über Unia
Open Welche Rechtsform hat Unia?
Unia ist eine öffentliche interföderale Einrichtung und ein unabhängiges Kompetenzzentrum für Chancengleichheit und Diskriminierungsbekämpfung. Somit ist Unia weder eine NRO noch eine Vereinigung.
- Öffentlich: Unia wurde unter dem ursprünglichen Namen „Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung“ per Gesetz vom 15. Februar 1993 gegründet und ist heute von den Parlamenten (des Föderalstaates, der Regionen und der Gemeinschaften) mit bestimmten Aufgaben betraut.
- Interföderal: Unia kämpft gegen Diskriminierung in Belgien sowohl in föderalen Angelegenheiten als auch in Zuständigkeiten, die von der Wallonischen Region, der Brüsseler Region, der Französische Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft verwaltet werden.
- Unabhängig: Unia führt seine Aufgaben völlig unabhängig aus.
Mehr über Unia.
Open Wofür ist Unia nicht zuständig?
- Unia ist sie nicht für Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zuständig. Diese Fälle übernimmt das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern (IEFH).
- Unia ist auch nicht für Diskriminierungen aufgrund der Sprache zuständig. Die Einhaltung der Gesetze über den Sprachengebrauch im öffentlichen Dienst ist Sache der Kommission für Sprachenkontrolle, doch gibt es für die anderen sprachlichen Diskriminierungen bisher noch keine zuständige Stelle.
- Unia ist nicht für Diskriminierungen im Zusammenhang mit flämischen Zuständigkeiten zuständig. Dies ist die Aufgabe des Flämischen Instituts für Menschenrechte.
- Unia befasst sich auch nicht mit der Analyse der Migrationen, den Grundrechten von Ausländern und dem Menschenhandel. Diese Aufgaben obliegen Myria, dem föderalen Zentrum für Migration.
- Unia ist kein Gericht: Die Stellungnahmen und Gutachten von Unia sind nicht zwingend, wenngleich die Sach- und Fachkompetenz von Unia allgemein anerkannt ist.
- Unia ist kein Sozialdienst, der die Betroffenen bei administrativen oder sozialen Formalitäten begleitet.
- Unia ist keine Anwaltskanzlei: Die Juristen, die bei Unia arbeiten, können Sie beraten und kostenlos bei Ihren rechtlichen Schritten unterstützen. Sie sind aber keine Rechtsanwälte, die Sie vor Gericht vertreten können.
Open Ist Unia in Flandern aktiv?
Ja. Unia ist in Flandern als Gleichstellungsstelle aktiv.
Unia ist zuständig für die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Nationalität, der angeblichen Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, der ethnischen oder nationalen Herkunft, der religiösen oder philosophischen Überzeugung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, des Gesundheitszustands, des Vermögens, der körperlichen Merkmale, des Familienstands, der Familienzusammensetzung, der politischen Überzeugung, der Gewerkschaftsüberzeugungen, der Geburt und der sozialen Herkunft oder Lage.
Seit dem 15. März 2023 werden flämische Zuständigkeiten wie das Wohnungswesen in Flandern, das niederländischsprachige Bildungswesen oder die Verkehrsdienste von De Lijn vom Flämischen Institut für Menschenrechte übernommen. Unia ist in Flandern, wie auch in Brüssel und Wallonien, für alle föderalen Kompetenzen zuständig. Dazu gehören beispielsweise Hassbotschaften und -delikte, Diskriminierung am Arbeitsplatz, das Hotel- und Gaststättengewerbe, Handelsaktivitäten, Banken und Versicherungen, Verbraucher- und Patientenrechte, das öffentliche Gesundheitswesen, der öffentliche Nahverkehr (SNCB, STIB, TEC), die Verteidigung, die Polizei, die Justiz ...
Unia ist also insbesondere für die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus zuständig. Konkret bieten wir diese Dienste in Flandern an:
- Unterstützung von diskriminierten Personen
- Unterstützung von Opfern von Hassbotschaften und -delikten
- Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Berichterstattung an nationale und internationale Institutionen
- Forschung
- Stellungnahmen und Empfehlungen
- Beratung und strukturelle Unterstützung für lokale Behörden und andere Partner.
- Schulungen
Open Wie wird Unia finanziert?
Finanziert wird Unia größtenteils von der Föderalbehörde (Dotation aus dem Staatshaushalt und Subvention aus der Belgischen Nationallotterie) sowie von den Regionen und den Gemeinschaften. Die Finanzierung ist in dem Zusammenarbeitsabkommen vom 12. Juni 2013 (Art. 16) festghalten. Seit 2023 hat Flandern seine Finanzierung für Unia eingestellt.
In ihrem Jahresbericht veröffentlicht Unia jährlich die Bilanz und Ergebnisrechnung des abgelaufenen Jahres. Diese Informationen werden den Parlamenten vorgelegt, und der FÖD Finanzen erhält regelmäßig Auskunft über die Finanzlage. Der Rechnungshof prüft zudem jedes Jahr die Bücher von Unia und die Verwendungszwecke seiner Mittel.
Open Ist es möglich, Werbematerial (Goodies, Kugelschreiber, Taschen, etc.) zu erhalten?
Nee: onze voorraad promotiemateriaal is beperkt, en dus verspreiden we dit alleen tijdens onze eigen activiteiten. Daarom kunnen we je geen promotiemateriaal bezorgen.
Open Ist es möglich, Ihre Büros zu besuchen?
Es besteht wenig Interesse, unseren Standort zu besuchen (hauptsächlich Büros für unsere verschiedenen Kollegen und ein paar Besprechungsräume).
Daher schlagen wir Ihnen vor um näheres über die Aktivitäten von Unia zu erfahren: besuchen Sie bitte unsere Website.
Open Ist Unia politisch unabhängig?
Unia führt seine Aufträge vollkommen unabhängig aus, kraft des Zusammenarbeitsabkommens vom 12. Juni 2013. Die Unabhängigkeit von Unia ist auch international anerkannt.
Dies bedeutet aber nicht, dass Unia sich nicht regelmäßig mit politischen Entscheidungsträgern und Instanzen abspricht, da diese eine wichtige Rolle im Kampf gegen Diskriminierung spielen.
Unia wird von einem interföderalen Verwaltungsrat geleitet, der sich möglichst pluralistisch zusammensetzt. Die Parlamente der verschiedenen Landesebenen ernennen die 17 Mitglieder dieses Verwaltungsrats nach den Pariser Grundsätzen. Die Mitglieder beziehen Stellung zur Arbeitsweise von Unia und zur Ausführung seiner Aufträge.
Dienstleistungen
Open Hilft Unia kostenlos?
Ja. Beratungen und Auskünfte sind bei Unia stets kostenlos.
Kommt es jedoch zu einem Gerichtsverfahren (nur in Ausnahmefällen und nur mit Ihrem Einverständnis), so kann Unia Sie nicht vor Gericht vertreten. Die Anwalts- und Gerichtskosten tragen Sie dann selbst.
Open Was tun, wenn Sie Zeuge einer Diskriminierung oder Hassrede sind?
Unia bittet Sie, dieses Online-Formular benutzen. Die Meldung ist kostenlos und vertraulich. Sie können auch Meldung erstatten, wenn Sie keine konkreten Schritte von Unia erwarten, sondern einfach nur möchten, dass der Vorfall oder Sachverhalt registriert wird.
Sind Sie Zeuge einer Hassrede in einem sozialen Netzwerk?
Sie können Unia dies melden und im Übrigen auch:
- die Hassbotschaft direkt bei dem betreffenden sozialen Netzwerk melden;
- den Administrator der Webseite oder den Moderator bitten, die Botschaft zu löschen;
- auf die Botschaft antworten, indem Sie den Inhalt (nicht den Autor) kritisieren, Unwahres widerlegen, Ihre Missbilligung zum Ausdruck bringen und sich in jedem Fall die Zeit nehmen, taktvoll und zivilisiert zu antworten.
Warum ist es sinnvoll, eine Diskriminierung zu melden?
Anhand der Meldungen, die bei uns eingehen, sammeln wir wichtige Angaben zu Situationen, die in der Gesellschaft Diskriminierungen schaffen, auch wenn wir die betreffenden Meldungen nicht immer aktiv weiterverfolgen.
- Die Zahlen und Fakten oder Sachverhalte aus diesen Meldungen ermöglichen es uns, Stellungnahmen und Empfehlungen zu formulieren und uns strukturell für mehr Gleichberechtigung und Gleichbehandlung einzusetzen und Diskriminierungen zu bekämpfen.
- Außerdem können diese Statistiken für Organisationen, Journalisten, Forscher, Akademiker usw. von Nutzen sein, um Studien durchzuführen und ihrerseits Empfehlungen zu formulieren.
- Auch die Politik kann diese Daten nutzen, um beispielsweise Gesetzesentwürfe oder politische Ansätze auszuarbeiten.
Open Was tun, wenn ich mit der Vorgehensweise von Unia in meinem Meldungsfall nicht zufrieden bin?
Sie haben bei Unia Meldung erstattet, sind aber nicht zufrieden mit der Antwort von Unia?
Dann bitten wir Sie, diese Seite zu lesen. Dort finden Sie alle erforderlichen Informationen, um Beschwerde einzureichen.
Open Kann mir Unia bei einer Arbeit, Aufgabe oder Recherche helfen?
Bei Unia erhalten wir viele Anfragen von Studenten für Referate, Aufgaben oder Recherchen. Wir freuen uns natürlich über dieses Interesse an Chancengleichheit und Antidiskriminierung, können aber aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nur Antworten für Doktoranden garantieren. Zum Glück können Sie auf unserer Website schnell viele Informationen finden.
Achtung: Unia ist nicht zuständig für Geschlechterdiskriminierung (männlich-weiblich, Transgender), Migration, Asyl, Zugang zur belgischen Staatsangehörigkeit und Menschenhandel.
Die Unia-Website enthält eine Fülle an Informationen zu Diskriminierung und Chancengleichheit. Als Sekundarschüler, Bachelor- oder Masterstudent finden Sie hier alle Informationen, die Sie benötigen.
- Eine Beschreibung der wichtigsten Diskriminierungsgründe
- Zahlreiche Publikationen (Broschüren, thematische Berichte, …)
- Empfehlungen und ausgehandelte Lösungen im Zusammenhang mit unseren Kompetenzbereichen
- Regionale, gemeinschaftliche, föderale, europäische und internationale Antidiskriminierungsgesetze und -konventionen
- Rechtsprechung und alternative Maßnahmen
- Eine Beschreibung der Aufgaben und der Organisation der Unia
- Eine spezifische Ausbildungsplattform (eDiv / FR und NL) für den Arbeitsbereich
Sind Sie Doktorand und forschen Sie zu einem unserer Themen? Stellen Sie Ihre Frage per E-Mail: ostbelgien@unia.be.
Open Wann geht Unia vor Gericht?
Unia setzt immer erst auf Verhandlungen, um einen Konflikt zu lösen. In Ausnahmefällen (1 % der Fälle) kann sie aber auch ein (straf- oder zivilrechtliches) Gerichtsverfahren anstrengen oder einem solchen Verfahren beitreten.
Der Gerichtsweg ist sinnvoll, wenn es sich um einen besonders schwerwiegenden Fall handelt oder kein Dialog möglich ist oder ein Gerichtsurteil die Frage klären soll, was in einer bestimmten Situation legal ist und was nicht.
Gerichtliche Schritte sind somit sehr selten und werden nur dann unternommen, wenn die diskriminierte Person einverstanden ist.