Das Zentrum im 2012: Jahresbericht zur Arbeit und Verwaltung

Den Jahresbericht des Zentrums für Chancengleichheit und für Rassismusbekämpfung im Jahr 2012 ist publiziert worden. Zusätzlich zu diesem Tätigkeitsbericht veröffentlicht das Zentrum den ‚Jahresbericht Diskriminierung/Diversität‘ (im Mai 2013), einen ‚Jahresbericht Migration‘ (im Juni 2013) und einen ‚Jahresbericht Menschenhandel/Schleuserkriminalität‘ (im Oktober 2013). Das Zentrum erfüllt damit nicht nur seinen gesetzlichen Auftrag, sondern regt auch die Debatte über die Diskriminierung, die Diversität, die Migration und den Menschenhandel an.

2012 war wiederum ein gut gefülltes Jahr. Sage und schreibe 5.118 Personen haben das Zentrum um Informationen, Rat oder Assistenz ersucht. Um jede dieser Anfragen zufriedenstellend und rasch beantworten zu können, haben wir die Methodologie unseres Ansatzes optimiert und zugleich den psychischen Nöten der Kläger besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Indem das Zentrum stets der Schlichtung, den Lösungen auf dem Verhandlungsweg und alternativen Maßnahmen Vorrang einräumt, hat es nur in 5 Diskriminierungsdossiers vor Gericht geklagt.

Die Art der Klagen, die vorgebracht werden, erlauben uns oft, die wunden Stellen in der Gesellschaft aufzudecken und präventiv einzugreifen. Einerseits heißt der Auftrag weiterbilden, informieren und sensibilisieren – auf dieser Ebene hat das Zentrum 2012 neue Wege eingeschlagen, u. a. mit E-Learning und dem Coaching von Organisationen. Andererseits besteht der Auftrag darin, Stellungnahmen und Empfehlungen im Hinblick auf bessere Regelungen zu formulieren, in denen auch die Ergebnisse von Arbeitsstudien (wie das ‚Barometer der Diversität‘) oder die vom Zentrum häufig wahrgenommene Rolle als Forum berücksichtigt wird. Die Zielsetzung besteht darin, verschiedene Akteure zusammenzubringen und gemeinsam Fortschritte in konkreten Bereichen wie Diskriminierung, Diversität, Grundrechte von Drittstaatsangehörigen usw. zu erreichen. Im Oktober 2012 waren die Kommunalwahlen der Anlass, um die ausschlaggebende Rolle der lokalen Entscheidungsträger bei der Bekämpfung von Diskriminierung, der Förderung von Chancengleichheit und der Achtung der Grundrechte von Drittstaatsangehörigen zu unterstreichen.

Im Jahr 2012 haben wir die neue Monitoringststelle des UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingeweiht. Diese Aufgabe wurde uns 2011 von den föderalen, regionalen und gemeinschaftlichen Behörden übertragen. Sie ist ein Schritt auf dem Weg sowohl zum neuen interföderalen Zentrum als auch zu einer Behindertenpolitik, die sich an den Menschenrechten und nicht mehr ausschließlich an den Antidiskriminierungsvorschriften orientiert. Das Zentrum ist sich der großen Erwartungen bewusst – als Beispiel möge nur das Dossier Plopsaland erwähnt sein – und fest entschlossen, seine ganzen Kräfte aufzuwenden, um diese Erwartungen zu erfüllen.

Im Jahr 2012 hat das Zentrum ebenfalls zahlreiche internationale Besucher empfangen, nicht nur aus Ländern der Europäischen Union, sondern auch aus Brasilien, Vietnam und sogar Taiwan. Die Chancengleichheit und die Menschenrechte sind seit jeher ein Anliegen der internationalen Gemeinschaft und die Staaten verpflichten sich gegenseitig, die Latte in diesem Bereich noch höher zu legen. Die Chancengleichheit und die Menschenrechte sind seit jeher Angelegenheiten der internationalen Gemeinschaft und die Staaten verpflichten sich gegenseitig, die Latte in diesem Bereich noch höher zu legen.

Im Dezember 2006 hat sich eine Arbeitsgruppe mit der Umwandlung des Zentrums in eine interföderale Institution beschäftigt. In diesem Sinne wurde im Juli 2012 ein politisches Abkommen zwischen der Föderalregierung, den Regionen und Gemeinschaften geschlossen. Dieses Abkommen beruht auf vier Bestandteilen: ein interföderales Zentrum zur Bekämpfung von Diskriminierungen, ein föderales Zentrum für die Analyse von Migrationsströmen, ein interföderales Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern und eine Dachorganisation für die Menschenrechte. Gegenwärtig hegt das Zentrum den Wunsch, dass dieses politische Abkommen bald Realität ist.

Die Einrichtung eines neuen interföderalen Zentrums für die Diskriminierungsbekämpfung bietet jedem Einwohner in Belgien die Möglichkeit, eine einzige Institution für alle Informationsanfragen, Beratungs- oder Assistenzleistungen über Diskriminierungen (mit Ausnahme der geschlechtlich bedingten Diskriminierung) zu kontaktieren. In Zukunft muss sich niemand mehr den Kopf zerbrechen, ob es sich um eine föderale, regionale oder gemeinschaftliche Kompetenz handelt. Weil die gesamte Expertise in einem einzigen interföderalen Zentrum zusammengelegt wird, hat der Bürger die Sicherheit, dass ihm die bestmögliche Bearbeitung gewährt wird und die Gesamtkosten nur einen Bruchteil von dem darstellen, was erforderlich gewesen wäre, wenn jede Behörde ihre eigene Institution eingerichtet hätte. Das aktuelle Zentrum wird auch in ein föderales Zentrum für die Analyse von Migrationsströmen (Informationen über Migrationsströme, Einhaltung der Grundrechte von Drittstaatsangehörigen, Kampf gegen die Schleuserkriminalität) umgewandelt.

Dank dieser neuen Architektur sollen die beiden ‚Zentren’ unabhängiger und effizienter arbeiten können. Von ganzem Herzen hofft das Zentrum, dass die ‚interföderale Dachorganisation der Menschenrechte’, die seit vielen Jahren in Aussicht gestellt wird, möglichst bald eingerichtet wird. Sie soll nämlich die Harmonisierung und Koordination aller Mechanismen der Menschenrechte in Belgien verbessern und die Mängel beseitigen, die die UNO weiterhin – und zurecht – anprangert. Daraus ergeben sich nicht nur bessere Garantien für die Einhaltung der Grundrechte eines jeden Einwohners in unserem Land, sondern führen wir unsere internationalen Verpflichtungen auch vollständig und kohärent aus.

Im Jahr 2013 begeht das Zentrum also nicht nur am 15. Februar seinen zwanzigsten Geburtstag, sondern erfährt es auch eine tiefgreifende strukturelle Änderung.

Weiter unten können Sie das Jahresbericht herunterladen. Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Edouard Delruelle, Beigeordneter Direktor
Jozef De Witte, Direktor

Downloads

Vergleichbare Publikationen

4 Juli 2017

Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)

{title}

Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.