Wofür ist Unia nicht zuständig?

Unia kann nur im Rahmen seiner Aufgaben eingreifen.

So ist Unia beispielsweise nicht für Diskriminierungen aufgrund von Merkmalen zuständig, die nicht in dem Gesetz aufgeführt sind. Außerdem ist sie nicht für Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zuständig. Diese Fälle übernimmt das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern (IEFH). Unia ist auch nicht für Diskriminierungen aufgrund der Sprache zuständig. Die Einhaltung der Gesetze über den Sprachengebrauch im öffentlichen Dienst ist Sache der Kommission für Sprachenkontrolle, doch gibt es für die anderen sprachlichen Diskriminierungen bisher noch keine zuständige Stelle. Unia ist nicht für Diskriminierungen im Zusammenhang mit flämischen Zuständigkeiten zuständig. Dies ist die Aufgabe des Flämischen Instituts für Menschenrechte. Unia befasst sich auch nicht mit der Analyse der Migrationen, den Grundrechten von Ausländern und dem Menschenhandel. Diese Aufgaben obliegen Myria, dem föderalen Zentrum für Migration.

Unia ist kein Gericht: Die Stellungnahmen und Gutachten von Unia sind nicht zwingend, wenngleich die Sach- und Fachkompetenz von Unia allgemein anerkannt ist.

Unia ist kein Sozialdienst, der die Betroffenen bei administrativen oder sozialen Formalitäten begleitet.

Unia ist keine Anwaltskanzlei: Die Juristen, die bei Unia arbeiten, können Sie beraten und kostenlos bei Ihren rechtlichen Schritten unterstützen. Sie sind aber keine Rechtsanwälte, die Sie vor Gericht vertreten können.

Achtung: Unia bearbeitet einige Meldungen nicht, insbesondere solche, die anonym sind. Lesen Sie hier unsere Kriterien für die Zulässigkeit einer Meldung.