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„Lieber keine Mieter mit Eingliederungseinkommen oder Arbeitslosengeld“
Auf dem Wohnungsmarkt lehnen einige Vermieter es ab, an Personen zu vermieten, die keine Arbeit haben und beispielsweise ein Eingliederungseinkommen oder Arbeitslosengeld beziehen. Diese Vermieter machen sich der Diskriminierung aufgrund des Vermögens schuldig. Glücklicherweise sind die Opfer einer solchen Diskriminierung durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung geschützt.
Meinungsforschung von Unia zur Akzeptanz homosexueller/bisexueller Orientierung: positive Mentalitätsentwicklung, doch weiterhin Besserungsbedarf
Im Auftrag von Unia hat iVOX eine Umfrage unter 1.000 Personen über die Wahrnehmung von Homo-/Bisexualität in der Gesellschaft und die Haltung gegenüber LGB (Lesben, Schwule und Bisexuelle) durchgeführt.