Europäischer Gerichtshof: Verurteilung von Belkacem ist rechtmäßig

20 Juli 2017
Handlungsfelder: Internet
Diskriminierungsgrund: Glaube und Weltanschauung

Die Berufung von Fouad Belkacem wurde vom Europäischen Gerichtshof abgelehnt: Seine Videobotschaften, in denen er unter anderem zum Kampf gegen Nichtmuslime aufruft, sind nicht von der Meinungsfreiheit abgedeckt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine gute Nachricht für Unia. In der Vergangenheit hatte Unia mehrfach Klage gegen Sharia4Belgium eingereicht und war als Nebenklägerin im Verfahren vor dem Strafgericht Antwerpen aufgetreten.

Der Sprecher der 2012 aufgelösten radikal-islamistischen Organisation Sharia4Belgium wurde 2012 wegen Anstiftung zu Hass und Gewalt verurteilt. Er ging in Berufung und legte anschließend beim belgischen Kassationshof Einspruch gegen das in der Berufung bestätigte Urteil ein.

Als auch diese Berufung abgelehnt wurde, wandte Belkacem sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof bestätigt nun, dass eine Anstiftung zu Hass und Gewalt vorliegt, und hält das Urteil für gerechtfertigt. 

„Wir sind mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufrieden“, heißt es bei Unia. „Sharia4Belgium hat die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten, da eindeutig zu Hass und Gewalt aufgerufen wurden, was grundsätzlich nicht hingenommen werden kann. Daher sahen wir keine andere Möglichkeit, als die Äußerungen vor Gericht zu bringen.“ 

Hier können Sie das gesamte Urteil des Europäischen Gerichtshofs nachlesen.

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