Suche Artikel
EU-Richtlinie soll Bürger besser vor Diskriminierung schützen
Unia begrüßt die Annahme der Richtlinie über Standards für Gleichstellungsstellen durch den Rat der Europäischen Union am 7. Mai unter der belgischem Vorsitz. Dies ist eine bedeutende Richtlinie im aktuellen politischen Kontext, da sie Standards festlegt, um die Unabhängigkeit von Gleichbehandlungsstellen wie Unia zu gewährleisten, ihnen ausreichende Ressourcen zu sichern sowie ihr Mandat und ihre Befugnisse zu stärken.
Covid-19 und Menschenrechte in Pflegeheimen: Wie passt das zusammen?
Mehr Fälle von Diskriminierung im Bereich Arbeit bei Unia im Jahr 2017
Im letzten Jahr bearbeitete Unia insgesamt 2.017 Fälle von Situationen, in denen sich Personen diskriminiert fühlten. Das ist ein Anstieg von 6 Prozent gegenüber 2016 (1.097 Fälle). Die meisten Fälle bezogen sich auf Diskriminierung im Bereich Arbeit. Dieser Trend zeigt, dass sich der Arbeitsmarkt zu oft auf traditionelle Profile fokussiert und so das Ungleichgewicht in der Gesellschaft vervielfacht.
Altersdiskriminierung: ein unterschätzter Tatbestand
Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, werden Sie auf dem Arbeitsmarkt deutlich häufiger diskriminiert. So wurde beispielsweise die Bewerbung eines 59-Jährigen ausdrücklich wegen seines Alters abgelehnt. Als reine Altersdiskriminierung wertete auch das Arbeitsgericht Gent diesen Fall.