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Mehr Fälle von Diskriminierung im Bereich Arbeit bei Unia im Jahr 2017
Im letzten Jahr bearbeitete Unia insgesamt 2.017 Fälle von Situationen, in denen sich Personen diskriminiert fühlten. Das ist ein Anstieg von 6 Prozent gegenüber 2016 (1.097 Fälle). Die meisten Fälle bezogen sich auf Diskriminierung im Bereich Arbeit. Dieser Trend zeigt, dass sich der Arbeitsmarkt zu oft auf traditionelle Profile fokussiert und so das Ungleichgewicht in der Gesellschaft vervielfacht.
Unia erhält internationale Anerkennung als Nationale Menschenrechtsinstitution
Vor kurzem erhielt Unia von den zuständigen internationalen Stellen die Anerkennung als Nationale Menschenrechtsinstitution mit Status B. Unia verdankt diese Anerkennung ihrer Unabhängigkeit und ihrem Engagement für die Menschenrechte, wozu auch das Recht auf Chancengleichheit und Nichtsdiskriminierung zählen.
Eine Website als neuer Push für mehr Chancengleichheit in den Gemeinden
Am 9. Mai ist das Unia-Projekt „Chancengleichheit wählen“ angelaufen: eine Website, auf der Politiker und Gemeindemitarbeiter Tipps und konkrete Beispiele finden, um die Chancengleichheit auf lokaler Ebene voranzubringen.
Richter stuft Folgen von Krebs erstmals als Behinderung ein
Der Arbeitshof Brüssel verurteilte einen Arbeitgeber dazu, angemessene Vorkehrungen vorzunehmen, sodass eine Frau, die aufgrund einer Krebserkrankung längere Zeit arbeitsunfähig war, wieder in ihren Beruf zurückkehren konnte. Es ist das erste Mal, dass ein Richter die bleibenden Folgen von Krebs als Behinderung anerkennt. Der Richter verurteilte den Arbeitgeber wegen Diskriminierung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 12.500 Euro an die Arbeitnehmerin. Unia trat als Streithelfer bei.
Kommentar im Rahmen der Evaluierung der Antidiskriminierungsgesetze
Im Rahmen der Evaluierung der Antidiskriminierungsgesetze erstellte Unia ein Gutachten und vertrat dieses vor dem Parlamentsausschuss. Fazit: Es gilt, bestehende Gesetzeslücken zu schließen. Zu diesem Anlass erschien ein Gastkommentar von Unia-Ko-Direktor Patrick Charlier in der La Libre Belgique.
Antisemitismus nach wie vor leidige Realität, vor allem im Internet
Heute vor 73 Jahren wurden die Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz befreit. Der Antisemitismus jedoch ist immer noch nicht überwunden. 2016 gingen bei Unia sage und schreibe 109 Meldungen wegen antisemitischer Tatbestände ein, mehr als doppelt so viele wie 2015. Der Fokus hat sich allerdings verschoben. Während die Zahl der verbalen Aggressionen zurückging, stieg die Zahl der antisemitischen Äußerungen im Internet weiter an.
Unia reagiert auf den Diskriminierungsbericht der EU-Agentur für Grundrechte (FRA)
Von den Betroffenen mit nordafrikanischem oder türkischem Hintergrund, die nach eigener Aussage im vorigen Jahr in Belgien diskriminiert wurden, antworteten 20 Prozent, dass dies bei der Arbeitssuche geschah. Auffallend ist, dass der europäische Schnitt bei 12 Prozent liegt. So steht es im Zweiten EU-MIDIS-Bericht der EU-Agentur für Grundrechte (Fundamental Rights Agency, kurz FRA).
Unia-Kampagne zum Wahlrecht von Personen mit Behinderung
2018 und 2019 stehen wieder Wahlen an. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember startet Unia eine neue Kampagne, um das Bewusstsein der Bürger für das Wahlrecht aller zu schärfen.
Der Fall Achbita erneut vor Gericht
Der Fall Achbita wird neu aufgerollt. Der Kassationshof hat das Urteil des Antwerpener Arbeitsgerichts aufgehoben, da es nicht hinlänglich geprüft hatte, ob die Entlassung von Frau Achbita Diskriminierungsgründe hatte, wie Unia berichtet.
„Lieber keine Mieter mit Eingliederungseinkommen oder Arbeitslosengeld“
Auf dem Wohnungsmarkt lehnen einige Vermieter es ab, an Personen zu vermieten, die keine Arbeit haben und beispielsweise ein Eingliederungseinkommen oder Arbeitslosengeld beziehen. Diese Vermieter machen sich der Diskriminierung aufgrund des Vermögens schuldig. Glücklicherweise sind die Opfer einer solchen Diskriminierung durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung geschützt.