Wo kann ich Hassbotschaften melden?

Haben Sie eine Frage oder Beschwerde zu irgendetwas, das Sie in einer Zeitung, Zeitschrift oder auf einer (journalistischen) Website gelesen haben? Wenden Sie sich hiermit an Unia oder an eine andere zuständige Stelle, wie die betroffene Redaktion, den Presserat oder die Datenschutzbehörde.

Pressedelikte bei Unia melden

Haben Sie einen Artikel oder Text gelesen, der in Belgien herausgegeben wurde und in dem Hassbotschaften aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals vorkommen, für das Unia zuständig ist? Dann können Sie dies bei Unia melden. Wir prüfen jede Meldung und stellen fest, ob tatsächlich ein Pressedelikt vorliegt.

Selbst wenn es sich um ein Pressedelikt handelt, das nicht aus Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus begangen wurde, ist es wichtig, Meldung zu erstatten. So helfen Sie Unia, ein Auge darauf zu haben, was in der Gesellschaft vor sich geht.

Andere zuständige Stellen

Redaktion

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit Kontakt mit der betreffenden Redaktion aufnehmen, um Kritik zu üben. Sollten Sie persönlich betroffen sein (wenn beispielsweise Ihr Name genannt wird), können Sie Ihr Gegendarstellungsrecht (Antwortrecht) innerhalb von drei Monaten ab dem Erscheinungsdatum des Artikels geltend machen.

Presserat

Falls Sie von der Redaktion keine befriedigende Antwort erhalten und ein persönliches Interesse an der Sache haben, können Sie sich mit Ihren Fragen oder Beschwerden über die journalistische Berufsethik an den Presserat wenden.

Datenschutzbehörde

Falls Sie Fragen oder Beschwerden über den Schutz Ihres Privatlebens oder die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich an die Datenschutzbehörde wenden (ehemals Ausschuss für den Schutz des Privatlebens).

Jury für ethische Praktiken in der Werbung

Und wenn Sie auf bedenkliche Werbebotschaften stoßen? Bei Unia gehen regelmäßig Meldungen zu Werbungen ein, die bestimmte Personen oder Bevölkerungsgruppen klischeehaft darstellen, beispielsweise Homosexuelle als verweiblicht, ältere Menschen als langsam usw.

In den Meldungen geht es dennoch meist um Fälle, die als freie Meinungsäußerung zu werten sind. Nur wenn öffentlich zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen bestimmte Personen oder Bevölkerungsgruppen aufgerufen wird, kann Unia einschreiten.

Dessen ungeachtet können Sie sich natürlich stets an den Kundendienst des Unternehmens wenden, um Kritik an der betreffenden Werbung zu üben. Außerdem können Sie die Jury für ethische Praktiken in der Werbung zu Rate ziehen, der auch Unia angehört.