Wie melde ich Hassbotschaften aus Videos, Rundfunk und Fernsehen?

Sind Sie auf strafbare Äußerungen in einem Video oder in Rundfunk und Fernsehen gestoßen? Dann können Sie dies bei uns oder bei anderen Stellen melden.

Hassbotschaften bei Unia melden

Unia prüft, ob die Äußerungen gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn ja, unternehmen wir weitere Schritte, sofern erforderlich.

Um Ihnen schnell helfen zu können, benötigen wir folgende Angaben:

  • den Namen des Programms und des Senders (z. B. „Het journaal“ – „Radio Cactus“)
  • das Datum und die Sendezeit (z. B. „Montag, 22. Oktober 2018, 20.00 Uhr“)
  • den Zeitpunkt der Äußerungen (z. B. „nach 13 Minuten“)

Andere Stellen

Redaktion eines Radio- oder Fernsehprogramms

Wenden Sie sich in jedem Fall auch an die Redaktion des Radio- oder Fernsehprogramms, um Kritik zu üben. Sind Sie persönlich von der Sendung betroffen? Dann können Sie außerdem Ihr Gegendarstellungsrecht geltend machen.

Presserat

Der Presserat befasst sich mit Fragen oder Beschwerden über die journalistische Berufsethik. Um Klage einzureichen, muss man allerdings persönlich betroffen sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie namentlich in der Sendung erwähnt oder persönlich beschuldigt werden usw.

Regulierungsstelle für die Medien

Die Regulierungsstellen („Vlaamse regulator voor de media“, kurz VRM, und der Hohe Rat für die audiovisuellen Medien/„Conseil supérieur de l’audiovisuel“, kurz CSA) prüfen Sendungen, um festzustellen, ob die wichtigsten Medienregeln eingehalten werden. Verstöße können durchaus Strafmaßnahmen zur Folge haben.

Datenschutzbehörde

Wenn Sie Fragen oder Beschwerden über den Schutz des Privatlebens oder über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbehörde (ehemals Ausschuss für den Schutz des Privatlebens).

Jury für ethische Praktiken in der Werbung

Und wenn Sie auf bedenkliche Werbebotschaften stoßen? Bei Unia gehen regelmäßig Meldungen zu Werbungen ein, die bestimmte Personen oder Bevölkerungsgruppen klischeehaft darstellen, beispielsweise Homosexuelle als verweiblicht, ältere Menschen als langsam usw.

In den Meldungen geht es dennoch meist um Fälle, die als freie Meinungsäußerung zu werten sind. Nur wenn öffentlich zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen bestimmte Personen oder Bevölkerungsgruppen aufgerufen wird, kann Unia einschreiten.

Dessen ungeachtet können Sie sich natürlich stets an den Kundendienst des Unternehmens wenden, um Kritik an der betreffenden Werbung zu üben. Außerdem können Sie die Jury für ethische Praktiken in der Werbung zu Rate ziehen, der auch Unia angehört.