Wie geht Belgien gegen Hassbotschaften in Videos, Rundfunk und Fernsehen vor?

Erst einmal stellt sich die Frage, ob die Grenzen der freien Meinungsäußerung tatsächlich überschritten wurden. Welches Gericht zuständig ist, hängt zudem von dem Medium ab, in dem die Äußerungen veröffentlicht wurden.

Strafbare Äußerungen, die in Videos, Rundfunk oder Fernsehen gemacht werden, kommen vor ein Korrektionalgericht.

Beispiel

Ein Mann teilte Videos, in denen er zu Gewalt gegen LGBT aufrief. Hierfür kann er von einem Korrektionalgericht verurteilt werden.

Bei gedruckten und digitalen Texten liegt der Fall anders. Sie gelten als Pressedelikte, die vor einem Assisenhof behandelt werden. Da ein Verfahren vor einer Assisenjury jedoch umständlich und kostspielig ist, werden Pressedelikte in der Praxis nicht verfolgt.

Beispiel

Ein Mann verbreitete Texte, in denen er zu Gewalt gegen LGBT aufrief. Hierfür kann er nicht von einem Korrektionalgericht verurteilt werden, da es sich um ein Pressedelikt handelt. Eine solche Straftat fällt in die Zuständigkeit eines Assisenhofs, der dies in der Praxis aber nicht verfolgt.

Das Gesetz macht allerdings eine Ausnahme bei Pressedelikten aus rassistischem oder fremdenfeindlichem Motiv. Solche Fälle werden vor einem Korrektionalgericht verfolgt.

Unia plädiert dafür, alle Pressedelikte vor einem Korrektionalgericht zu behandeln, ungeachtet des Motivs. Nähere Informationen über Pressedelikte finden Sie hier.