Wie unterscheiden sich Hassrede, Hassverbrechen und Diskriminierung voneinander?
Strafbare Hassreden, Hassverbrechen und Diskriminierung bilden die 3 Säulen der Antidiskriminierungsgesetze. Wir fassen hier die Begriffe für Sie zusammen, erläutern die Unterschiede im Strafmaß und zeigen einige Beispiele.
Hassrede: wird bei Verstoß gegen die Meinungsfreiheit zur Straftat
Strafbar Hassrede steht in Zusammenhang mit freier Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Diese können unter bestimmten Umständen eingeschränkt werden, da sonst Personen, Gruppen oder die Gesellschaft als Ganzes Schaden nehmen könnten. Für Hassrede gibt es einen strafrechtlichen Rahmen.
Beispiel: Appellationshof Antwerpen, 15. September 2022 (nur FR oder NL)
Eine Frau aus der rechtsextremen Szene postete wiederholt hasserfüllte Memes und Videos auf verschiedenen Social-Media-Plattformen. Außerdem postete sie auf verschiedenen Social Media auch Berichte, in denen sie den Holocaust leugnete. Die Frau wurde wegen Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe (Antirassismusgesetz) und Billigung des Holocausts (Negationismusgesetz) zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von sechs Monaten und einer Geldstrafe auf Bewährung von 320 Euro verurteilt, beide für einen Bewährungszeitraum von drei Jahren. Dies wurde mit Bewährungsauflagen verbunden, darunter die Verpflichtung, die Kaserne Dossin zu besuchen.
Hassverbrechen: eine Straftat mit Hassmotiv
Ein Hassverbrechen ist eine Straftat, bei der der Täter aus einem Hassmotiv (auch diskriminierendes Motiv oder niedere Beweggründe genannt) gehandelt hat. Insbesondere geht es um Hass, Verachtung oder Feindseligkeit gegenüber dem Opfer aufgrund eines geschützten Diskriminierungsmerkmals (z. B. Alter, Hautfarbe, Behinderung usw.). Das Strafmaß muss oder kann erhöht werden.
Beispiel: Appellationshof Lüttich, 14. Februar 2023 (nur FR oder NL)
Ein 15-jähriger Junge hatte ein Verhältnis mit einem Mädchen tschetschenischer Herkunft. Er wurde von drei Männern schwer verprügelt. Sie erklärten, dass es in ihrer Kultur nicht erlaubt sei, ein Mädchen anzusprechen, wenn man nicht die Absicht habe, es zu heiraten. Das Berufungsgericht bestätigte das Vorliegen eines Hassmotivs. Das Opfer war nicht tschetschenischer Herkunft und durfte nach Ansicht der Angeklagten keine Beziehung zu einem Mädchen tschetschenischer Herkunft haben. Die Angeklagten handelten also aus Hass, Verachtung oder Feindseligkeit gegenüber dem Opfer aufgrund seiner Herkunft. Das Urteil wurde verschärft.
Diskriminierung: ungleiche Behandlung aufgrund von persönlichen Merkmalen
Unter Diskriminierung handelt es sich um eine Unterscheidung aufgrund eines oder mehrerer geschützter Merkmale (Alter, Behinderung, Staatsangehörigkeit, Religion usw.) in einem bestimmten Bereich des gesellschaftlichen Lebens, auf den die Antidiskriminierungsvorschriften Anwendung finden, ohne dass dies gerechtfertigt werden kann.
Der Gesetzgeber bevorzugt eine zivilrechtliche Herangehensweise an Diskriminierung. Das heißt, dass das Opfer das Gericht einschalten kann, um die Diskriminierung zu stoppen (Unterlassungsklage) und u. a. (einen pauschalen) Schadensersatz fordern kann.
Beispiel: Berufungsgericht Lüttich, 16. Juni 2020
In einem Zoo waren Hunde nicht erlaubt. Auf dieser Grundlage wurde einer Person mit Blindenhund der Zugang verwehrt. Es handelte sich um eine indirekte Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Der Zoo wurde angewiesen, die Diskriminierung zu unterlassen (mit einem Zwangsgeld von 5.000 € für jede festgestellte Diskriminierung).
In einigen Fällen kann gegen Diskriminierung auch strafrechtlich vorgegangen werden. Dies gilt z. B. für rassistische Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung und Güter und Dienstleistungen sowie für Diskriminierung durch Beamte.
Beispiel: Appellationshof Gent, 6. Januar 2022 (nur FR oder NL)
Ein Mann bewarb sich um die Stelle eines Krankenwagenfahrers und sah sich mit einem internen Aushang konfrontiert, in dem es eindeutig hieß "keine Ausländer".
Der Sachbearbeiter wurde strafrechtlich zu einer Geldstrafe von effektiv 4 000 Euro verurteilt.
Diskriminierung melden
Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr).
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