Geschichte von Unia
Die Geschichte von Unia reicht bis in das Jahr 1993 zurück, als unser Vorläufer, das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung, gegründet wurde. Unia selbst entstand 2013 und entwickelte sich in der Folge zum führenden Kompetenzzentrum für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung.
1993: Schaffung des Zentrums für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung
1994: Schaffung der Generalversammlung der Muslime Belgiens und einer Exekutive
1995: Negationismus-Gesetz und Bekämpfung von Menschenhandel
1997: Europäisches Jahr gegen Rassismus
2003: Migration und „nicht-rassistische“ Diskriminierung
2011: unabhängige Instanz für die UN-Behindertenrechtskonvention
2013: Interföderales Zentrum für Chancengleichheit und Föderales Migrationszentrum
2018: internationale Anerkennung von Unia als nationale Menschenrechtsinstitution
1993: Schaffung des Zentrums für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung
Das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung wurde als unabhängiger öffentlicher Dienst zur Bekämpfung von Rassismus und zur Förderung der Chancengleichheit errichtet. Das Zentrum befasste sich mit Forschungsarbeit, Empfehlungen und individuellen Meldungen.
Unia war zu diesem Zeitpunkt ein Pionier. Nur in Großbritannien gab es 1993 eine ähnliche Commission for Racial Equality.
1994: Schaffung der Generalversammlung der Muslime Belgiens und einer Exekutive
Das Zentrum sorgte für einen Durchbruch in der Frage der Anerkennung und Vertretung des Islams in Belgien. Unter der Leitung des Zentrums begannen Verhandlungen mit den wichtigsten Muslimvereinigungen in Belgien über die Schaffung einer Generalversammlung der Muslime und einer Exekutive, die 1994 von der Regierung anerkannt wurde.
1995: Negationismus-Gesetz und Bekämpfung von Menschenhandel
- Das Zentrum erhielt die Befugnis, Gerichtsverfahren anzustrengen bei Streitsachen, die in den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes vom 23. März 1995 zur Ahndung der Leugnung, Verharmlosung, Rechtfertigung oder Billigung des während des zweiten Weltkrieges vom deutschen nationalsozialistischen Regime begangenen Völkermordes fallen.
- Zudem wurde das Zentrum im Besonderen damit beauftragt, die Politik zur Bekämpfung von Menschenhandel zu fördern, zu koordinieren und zu überwachen. Ergänzend hierzu wurde später das Gesetz vom 10. August 2005 zur verstärkten Bekämpfung von Menschenhandel und Menschenschmuggel sowie von Mietwucher verabschiedet.
1997: Europäisches Jahr gegen Rassismus
Das Zentrum hatte eine Versammlung aller Hauptakteure für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung organisiert, um Themen wie die politische Teilhabe von Ausländern, Bildung, Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt u. a. m. zu besprechen.
1998: Schaffung des Dienstes zur Bekämpfung von Armut, prekären Lebensumständen und sozialer Ausgrenzung
Der Dienst zur Bekämpfung von Armut, prekären Lebensumständen und sozialer Ausgrenzung wurde beim Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung eingerichtet. Er hat unter anderem folgende Aufträge:
- Informationen über Armut, prekäre Lebensumstände und soziale Ausgrenzung zusammentragen, systematisieren und analysieren
- Empfehlungen zur Verbesserung der Politik formulieren
- strukturelle Beratungen mit Sprachrohr-Organisationen organisieren
- Erstellung eines Zweijahresberichts
2003: Migration und „nicht-rassistische“ Diskriminierung
Das Zentrum erhielt den Auftrag, die Regierung über Art und Größe der Migrationsströme zu informieren. Zudem wacht es über die Achtung der Grundrechte von Ausländern:
- Es verfolgt sowohl das Geschehen vor Ort als auch die komplexe Gesetzgebung aus nächster Nähe.
- Es fungiert als Anlaufstelle für alle, die Informationen zu ihren Grundrechten oder zu ihrer Aufenthaltssituation suchen.
Das Zentrum erhielt außerdem die Befugnis für sogenannte „nicht-rassistische“ Diskriminierungsformen, das heißt aufgrund von Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung, körperlicher Merkmale usw. Das Gesetz vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung hat den allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in Belgien und auch die Aufgaben des Zentrums ausgeweitet.
2011: unabhängige Instanz für die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Föderalbehörde, die Gemeinschaften und die Regionen haben Unia als unabhängigen Mechanismus zur Förderung, Überwachung und zum Schutz der Anwendung der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 33.2 des Übereinkommens) bezeichnet. Unia muss somit sicherstellen, dass die nötigen Maßnahmen getroffen werden, damit Menschen mit Behinderung ihre Rechte uneingeschränkt ausüben können.
2013: Interföderales Zentrum für Chancengleichheit und Föderales Migrationszentrum
Das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung wurde in 2 separate Zentren aufgeteilt: das Interföderale Zentrum für Chancengleichheit und das Föderale Migrationszentrum.
2016: Unia und Myria
Diese 2 Zentren erhielten einen neuen Namen:
- Das Interföderale Zentrum für Chancengleichheit heißt jetzt Unia. Es ist für die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung von Chancengleichheit zuständig.
- Das Föderale Migrationszentrum wurde in Myria umbenannt. Es ist für die Aufträge in Sachen Migration, Grundrechte von Ausländern und deren menschenwürdige Behandlung zuständig.
2018: internationale Anerkennung von Unia als nationale Menschenrechtsinstitution
Unia wurde erneut als nationale Menschenrechtsinstitution mit B-Status von der Globalen Allianz der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) anerkannt. Diesen Status hatten wir auch schon als Interföderales Zentrum für Chancengleichheit. Die internationale Anerkennung verdanken wir unserer Unabhängigkeit, unserer Kompetenz und unserem Engagement für Menschenrechte.
2023: geteilte Befugnisse in Flandern
- Seit März 2023 ist Unia nicht mehr für Diskriminierungen auf dem flämischen Mietwohnungsmarkt, im niederländischsprachigen Unterrichtswesen und bei den Dienstleistungen der ÖPNV-Gesellschaft De Lijn zuständig. Diese flämischen Befugnisse hat nun das Flämische Menschenrechtsinstitut (VMRI) inne.
- Hassreden, Hassverbrechen, Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Hotel- und Restaurantwesen, Handel, Banken und Versicherungen, Verbraucherrechte, Patientenrechte, Volksgesundheit, öffentlicher Verkehr (SNCB/NMBS), Verteidigung, Polizei und Justiz sowie weitere föderale Befugnisse fallen aber auch in Flandern weiterhin in den Zuständigkeitsbereich von Unia.