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Was ist Diskriminierung?

Man spricht von Diskriminierung, wenn Personen oder Gruppen auf Grundlage geschützter Diskriminierungsmerkmale ungerechtfertigt anders behandelt werden. Bei geschützten Merkmalen handelt es sich zum Beispiel um Hautfarbe, Alter, sexuelle Orientierung oder Behinderung. Opfer von Diskriminierung werden also ohne gültige Begründung schlechter behandelt als andere Personen in vergleichbarer Situation. 

Diskriminierung aufgrund bestimmter geschützter Diskriminierungsmerkmale und in bestimmten gesellschaftlichen Bereichen ist gesetzlich verboten.

Diskriminierung: Beispiele

  • Ein Vermieter akzeptiert keine gleichgeschlechtlichen Paare. 
  • Ein Arbeitgeber will nur weiße Menschen unter 30 einstellen.
  • In einer Autovermietung können Personen über 60 kein Fahrzeug mieten. 
  • Im Arbeitsumfeld dürfen keine Kopfbedeckungen getragen werden. Muslima oder Sikhs, die aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, werden so benachteiligt.
  • Personen im Rollstuhl haben keinen Zugang zu einer Theateraufführung.

Diskriminierung: geschützte Diskriminierungsmerkmale

Diskriminierung setzt immer einen Zusammenhang mit einer oder mehreren geschützten Diskriminierungsmerkmalen voraus. Diese persönlichen Merkmale sind meist nicht das Ergebnis einer freiwilligen Entscheidung (z.B. Hautfarbe, sexuelle Orientierung, Alter...). Einige Merkmale beruhen zwar schon auf einer freiwilligen Entscheidung, definieren jedoch die Identität einer Person (z. B. Glaube oder Weltanschauung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Überzeugungen ...).

Gut zu wissen: Bis heute wurde keine staatliche Stelle benannt, die ausdrücklich für die Diskriminierung aufgrund der Sprache zuständig ist.

Alter

Diskriminierung, weil jemand entweder zu alt oder zu jung ist.  

Behinderung

Diskriminierung, z. B. weil jemand einen Rollstuhl benutzt.

Geburt

Diskriminierung zum Beispiel, weil Ihr Name mit einem bekannten Kriminellen in Verbindung gebracht wird.

Geschlecht

Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Schwangerschaft, der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, der Geburt, des Stillens, der Mutterschaft ...

Ge­sund­heits­zu­stand

Diskriminierung zum Beispiel, weil jemand längere Zeit krank war.

Ge­werk­schaft­li­che Überzeugung

Diskriminierung wegen Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Glaube oder Welt­an­schau­ung

Diskriminierung, z. B. weil jemand Sikh oder Muslim ist.

Körperliche oder genetische Merkmale

Diskriminierung, z.B. wegen Gebissproblem oder Brandwunden.

Per­so­nen­stand

Diskriminierung, z. B. weil jemand keinen Partner hat oder alleinerziehend ist.

Politische Überzeugung

Diskriminierung, z. B. wegen der Mitgliedschaft in einer Partei. 

Ras­sis­ti­sche Merkmale

Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit, angeblicher "Rasse", Herkunft, und nationaler oder ethnischer Abstammung.

Sexuelle Ori­en­tie­rung

Diskriminierung, z. B. weil jemand homosexuell ist. Geschlechtsbezogene geschützte Merkmale fallen nicht hierunter. 

Soziale Stellung oder Herkunft

Diskriminierung, z. B. wegen Obdachlosigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Klasse oder Gefängnisaufenthalt.

Vermögen

Diskriminierung zum Beispiel, weil jemand von einem sozial integrativen Einkommen leben.

Diskriminierung setzt verschiedene Bedingungen voraus

Wir reden von Diskriminierung, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Es besteht ein Zusammenhang mit einer geschützten Merkmal. Zum Beispiel Behinderung, Alter, Hautfarbe, usw.
  • Die Diskriminierung findet in einem Bereich statt, der unter das Gesetz fällt. Zum Beispiel Arbeitsplatz oder Gesundheitsversorgung.
  • Es handelt sich um Verhalten, das verboten ist. Zum Beispiel direkte oder indirekte Diskriminierung oder die Verweigerung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung.
  • Die Unterscheidung ist nicht gerechtfertigt. Zum Beispiel eine Person, die alle Qualifikationen erfüllt, wird als Pilot abgelehnt, weil sie schwarz ist. Die Ablehnung einer Person mit Sehbehinderung kann jedoch schon gerechtfertigt werden. 

Unterschiede zu Hassrede und Hassverbrechen

Diskriminierung ist etwas anderes als Hassrede und Hassverbrechen: 

  • Hassrede: In einer Demokratie gibt es Raum für freie Meinungsäußerung. Man darf auch eine Meinung vertreten, die andere als schockierend, beunruhigend oder verletzend empfinden. Diese Freiheit hat jedoch ihre Grenzen. Manche Äußerungen sind strafbar und es ist die Rede von (strafbarer) Hassrede. Zum Beispiel die böswillige Aufstachelung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen Personen oder Gruppen in der Öffentlichkeit aufgrund eines oder mehrerer geschützter Merkmale.
  • Hassverbrechen: Bei diesen Verbrechen hat der Täter aus einem Hassmotiv (oder diskriminierendem Motiv) gehandelt. Dabei kann es sich um Hass, Verachtung oder Feindseligkeit gegenüber einer Person aufgrund eines geschützten Merkmals handeln.

(Strafbare) Hassrede und Hassverbrechen sind beides Verbrechen. Sie können mit einer Geldstrafe, Gefängnisstrafe oder alternativen Strafe geahndet werden. 

Rechtsvorschriften zur Diskriminierung

  • Das Antirassismusgesetz, das Antidiskriminierungsgesetz und das Gleichstellungsgesetz sind föderale Gesetze zur Bekämpfung von Diskriminierung. Zusammen mit den regionalen Dekreten und Ordonanzen werden sie Antidiskriminierungsgesetze oder Antidiskriminierungsgesetzgebung genannt.
  • Die Antidiskriminierungsgesetze verbieten die Diskriminierung aufgrund bestimmter persönlicher oder gruppenspezifischer Merkmale in Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wie Beschäftigung, Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Bildung, Wohnen...
  • Der Gesetzgeber bevorzugt eine zivilrechtliche Herangehensweise an Diskriminierung. Das heißt, dass das Opfer das Gericht anrufen kann, um die Diskriminierung zu stoppen (Unterlassungsklage) und z. B. (einen pauschalen) Schadensersatz zu fordern. 
  • In einigen Fällen kann Diskriminierung auch strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt z. B. für rassistische Diskriminierung in der Beschäftigung und bei der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen sowie für Diskriminierung durch Beamte.

Was können Sie und ich für mehr Gleichberechtigung tun?

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Diskriminierung melden

Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr). 

Diversität und Inklusion fördern

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