Diskriminierung aufgrund des Vermögens
In Belgien ist das Vermögen der häufigste Diskriminierungsgrund, wenn es um den Zugang zu Wohnungsangeboten geht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Personen, die Hilfe vom ÖSHZ oder Arbeitslosengeld beziehen, als Mieter abgelehnt werden.
Definition des Merkmals
Unter Vermögen sind die finanziellen Mittel einer Person zu verstehen, ganz gleich, woher diese Mittel kommen.
Das Merkmal des Vermögens betrifft also ebenso Höhe wie Art und Herkunft dieser Mittel.
Beispiel aus dem Bereich Wohnen
Die Gesetzgebung erlaubt dem Vermieter zwar, die Zahlungsfähigkeit eines Mietbewerbers zu überprüfen, doch muss hierbei jeweils der Einzelfall geprüft werden, ohne grundsätzlich jemanden aufgrund seiner Einnahmenquelle auszuschließen. Hierbei ist nicht nur die Einkommenshöhe entscheidend, sondern auch sonstige Garantien des Bewerbers müssen berücksichtigt werden (Bürgschaft, Zahlungsnachweis der vorherigen Mieten usw.).
Nur an „Arbeitnehmer“ vermieten zu wollen impliziert, dass der Bewerber berufliche Einkünfte haben muss. Damit wären aber grundsätzlich alle Personen ausgeschlossen, die Arbeitslosengeld, Invaliditäts- oder Behindertenbeihilfen oder ein Eingliederungseinkommen beziehen.
Hinzu kommt, dass manche Vermieter als Höhe des Einkommens das Dreifache des Mietpreises verlangen. Diese Dreifachregel spiegelt jedoch nicht die Realität auf dem Mietwohnungsmarkt wider. Viele Mieter geben fast die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aus. 2018 beispielsweise zahlten 25 % der Haushalte höchstens 30 % ihres Budgets an Wohnungsmiete. Ein weiteres Viertel der Haushalte gab zwischen 30 und 40 % für die Miete aus. Ein Großteil, nämlich 50 % der Mieter, gab ungeachtet des Alters sogar mehr als 40 % des Einkommens für die Miete aus (Enquête 2018“ des Observatoire des Loyers de la Région de Bruxelles-Capitale, veröffentlicht im Oktober 2019).
Um Diskriminierungen aufgrund des Vermögens im Wohnungswesen zu vermeiden, haben die einzelnen Gesetzgeber die Auskünfte festgelegt, die von Mietbewerbern verlangt werden dürfen, und auch die Zeitpunkte, zu denen diese Auskünfte verlangt werden dürfen (vor der Besichtigung, nach der Besichtigung, nach Auswahl des Mietbewerbers).
FAQ in Bezug auf das Kriterium
Ich möchte eine Wohnung mieten, doch der Vermieter sagt mir, dass ich nicht genug verdiene, weil mein Einkommen nicht das Dreifache der Miete beträgt. Ist das Diskriminierung?
Außerdem will er das Kindergeld nicht einberechnen, weil es für das Wohl meiner Kinder und nicht für Mietzahlungen gedacht ist.
Ein solches Argument ist diskriminierend. Ganz abgesehen davon, dass die Dreifachregel nicht der Realität auf dem Mietwohnungsmarkt entspricht, müssen alle Einkünfte berücksichtigt werden, auch das Kindergeld. Das Wohnen zählt schließlich zu den Grundbedürfnissen des Kindes und darf auch mit Kindergeld finanziert werden.
Diskriminierung aufgrund des Vermögens im Gesetz
Alle Gesetzgebungen verbieten Diskriminierung aufgrund des Vermögens.
Das Wohnungswesen ist inzwischen ein regionaler Zuständigkeitsbereich. Jede Region verbietet Diskriminierungen aufgrund des Vermögens, wenn es um das Wohnen geht.
In Brüssel besagt Artikel 200ter, § 3, des Brüsseler Wohngesetzbuches, dass „der Vermieter weder Herkunft noch Art der finanziellen Mittel als Kriterium geltend machen darf, um eine Wohnung zu verweigern“.
Diese Analyse wurde in einem Urteil des Gerichts Erster Instanz Namur Namur vom 5. Mai 2015 (nur FR oder NL) bestätigt.
Mehr über Diskriminierung
Entdecken Sie die anderen geschützten KriterienSoziale Stellung oder Herkunft
Diskriminierung, z. B. wegen Obdachlosigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Klasse oder Gefängnisaufenthalt.
Geburt
Diskriminierung zum Beispiel, weil Ihr Name mit einem bekannten Kriminellen in Verbindung gebracht wird.
Diskriminierung melden
Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr).