Diskriminierung in den Gesetzestexten
Die rechtlichen Bestimmungen zur Diskriminierung in Belgien sind in den 3 föderalen Grundsatzgesetzen enthalten, die darauf abzielen, Diskriminierung aufgrund bestimmter geschützter Merkmale in den föderalen Zuständigkeitsbereichen zu bekämpfen.
Das Antirassismusgesetz, das Antidiskriminierungsgesetz und das Gendergesetz enthalten teils ähnliche, teils unterschiedliche Bestimmungen zu Diskriminierung und (strafbarer) Hassrede.
Das Strafgesetzbuch enthält des Weiteren Bestimmungen zu Hassverbrechen.
Antirassismusgesetz
Das Antirassismusgesetz (1981) bekämpft bestimmte Formen von rassistischer Diskriminierung und Hassrede in den föderalen Zuständigkeitsbereichen.
Das Antirassismusgesetz bezieht sich auf die herkunftsspezifischen geschützten Diskriminierungsmerkmale:
- Staatsangehörigkeit
- sogenannte Rasse: Auch wenn der Begriff Rasse im Volksmund verwendet wird, entbehrt diese Nutzung jeder wissenschaftlichen Grundlage. Deswegen ist im Antirassismusgesetz von „sogenannter Rasse“ die Rede
- Hautfarbe: zum Beispiel weiße Menschen oder schwarze Menschen und People of Color
- Abstammung: zum Beispiel jüdische Abstammung
- nationale oder ethnische Abstammung: wenn jemand zum Beispiel niederländische Eltern oder Roma-Eltern hat
Diese geschütztes Diskriminierungskategorien sind generischer Art. Sie schützen demnach nicht nur Minderheiten, sondern auch Mehrheiten.
Unia ist für das Antirassismusgesetz zuständig.
Antidiskriminierungsgesetz
Das Antidiskriminierungsgesetz (2007) bekämpft bestimmte Formen von Diskriminierung und Hassrede in den föderalen Zuständigkeitsbereichen.
Das Antidiskriminierungsgesetz bezieht sich auf die geschützten Diskriminierungsmerkmale, die nichts mit Herkunft oder Geschlecht zu tun haben::
- Alter
- sexuelle Orientierung
- Personenstand
- Geburt
- Vermögen
- Glaube oder Weltanschauung
- politische Überzeugung
- gewerkschaftliche Überzeugung
- Gesundheitszustand
- Behinderung
- körperliche oder genetische Merkmale
- soziale Herkunft oder Lage
- Sprache
Das Antidiskriminierungsgesetz fällt in den Zuständigkeitsbereich von Unia, mit Ausnahme des geschützten Merkmals Sprache.
Das Antidiskriminierungsgesetz sieht vor, dass eine gesonderte Stelle für sprachliche Diskriminierung benannt wird, dies ist jedoch noch nicht geschehen.
Gendergesetz
Das Gendergesetz (2007) bekämpft bestimmte Formen von Diskriminierung und Hassrede in den föderalen Zuständigkeitsbereichen.
Das Gendergesetz bezieht sich auf die geschützten Diskriminierungsmerkmale, die mit dem Geschlecht zusammenhängen:
- Geschlecht
- Schwangerschaft
- künstlichen Befruchtung
- Entbindung
- Stillzeit
- Mutterschaft
- familiärer Pflichten
- Geschlechtsidentität
- Geschlechtsausdruck
- sexuelle Merkmale
- medizinische oder soziale Geschlechtsumwandlung
Die Zuständigkeit für das Gendergesetz liegt beim Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Regionale Erlasse und Verordnungen
Für die regionalen Zuständigkeitsbereiche haben die Regionen und Gemeinschaften eigene Dekrete und Verordnungen im Bereich Diskriminierung erlassen. Unia ist für die regionalen Dekrete und Verordnungen zuständig, mit Ausnahme:
- des geschützten Diskriminierungsmerkmals Sprache.
- der flämischen Zuständigkeitsbereiche: in Fällen von Diskriminierung im Zusammenhang mit den Zuständigkeitsbereichen der Flämischen Region und der Flämischen Gemeinschaft ist das Flämische Menschenrechtsinstitut (VMRI) zuständig. Bitte beachten: für Meldungen von Hassrede und Hassverbrechen sind wir nach wie vor auch in Flandern zuständig.
In der Antidiskriminierungsgesetzgebung ist eine Bewertung der Antidiskriminierungsgesetzgebung vorgesehen. 2023 wurden die Föderalgesetze zuletzt angepasst. In diesem Rahmen wurden wichtige Anregungen aus Unias Evaluierungsberichten übernommen.
Das Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat diese Entwicklung noch nicht übernommen und begrenzt das Merkmal auf „soziale Herkunft“.
Unia hat auch bereits zwei Mal das Antidiskriminierungsdekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft evaluiert. Allerdings wurde diese Gesetzgebung noch nicht überarbeitet.
Diskriminierung melden
Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr).