Rechtsprechung & Alternativen

Wenn nach Einschätzung von Unia möglicherweise ein Fall von Diskriminierung vorliegt, streben wir als Erstes einen konstruktiven Dialog und eine außergerichtliche Lösung an. Gerichtliche Schritte sind für uns der letzte Ausweg, und selbst dann bemühen wir uns um alternative Maßnahmen.

Möglichst Dialog, notfalls gerichtliche Schritte

In zahlreichen Dossiers hat Unia vor allem eine unterstützende Rolle. So informieren wir den Beschwerdeführer oder die betroffenen Parteien über ihre Rechte und Pflichten. Bei anderen Interventionen in Diskriminierungsdossiers setzen wir zunächst auf konstruktive, außergerichtliche Verhandlungen. Dieser Ansatz verspricht eine schnelle, nachhaltige und oft auch strukturelle Lösung. Damit gehen wir zugleich präventiv gegen Diskriminierung vor.

Ein Gericht schaltet Unia nur dann ein, wenn sich eine außergerichtliche Lösung als nicht machbar herausstellt oder der Fall eine besondere gesellschaftliche Relevanz hat (um beispielsweise einen Präzedenzfall zu statuieren oder die Rechtslage zu klären) oder wenn besonders schwerwiegende Tatbestände vorliegen (zum Beispiel flagrante hassmotivierte Straftaten). Doch selbst dann bemühen wir uns um alternative Maßnahmen, die sowohl dem Opfer als auch dem Täter etwas bringen.

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