Antidiskriminierungsgesetz: Worum geht es?

Das belgische Antidiskriminierungsgesetz besteht aus verschiedenen Gesetzestexten, die für jede betroffene föderale oder föderale Einheit gelten. Auf föderaler Ebene gilt das Gesetz vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung bestimmter Formen der Diskriminierung.  

Kontext des Gesetzes 

Das Gesetz vom 10. Mai 2007 ersetzte das Antidiskriminierungsgesetz vom 25. Februar 2003, das das Antirassismusgesetz (1981) und das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen (das so genannte 'Gendergesetz') (1999) ergänzt hatte. Damit wurde der Schutz vor Diskriminierung auf eine Reihe weiterer Kriterien ausgeweitet, darunter die sexuelle Orientierung, das Alter, die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung und Behinderung.   

Der Gesetzgeber hatte sich dafür entschieden, drei verschiedene Gesetze beizubehalten - in diesem Fall ein geändertes Antirassismusgesetz, ein neues Antidiskriminierungsgesetz und ein Gendergesetz -, wobei er jedoch sehr darauf achtete, die verwendeten Begriffe, den materiellen Geltungsbereich, die zivilrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen sowie den strafrechtlichen Teil des Kampfes gegen Diskriminierungen zu harmonisieren.  

Seit seiner Verabschiedung wurde das Gesetz vom 10. Mai 2007 mehrfach geändert, unter anderem durch ein Gesetz vom 28. Juni 2023, um die Opfer besser zu schützen.  

Regelmäßige Bewertung 

Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes sieht eine regelmäßige Bewertung der Anwendung und Wirksamkeit dieser drei Gesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Diese Bewertung findet nach der Anhörung von Unia und dem Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage eines Berichts statt, der den gesetzgebenden Kammern von einer Expertenkommission vorgelegt wird. 

Weitere Informationen über das Verfahren zur Bewertung des Gesetzes finden Sie unter ‘Bewertung des Antirassismus- und Antidiskriminierungsgesetzes (2017 und 2022)’.